Der Verein

Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Vertretung für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind.

Dabei ist diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge nur für Menschen vorgesehen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren oder plötzlich eingetretenen Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.
0
Jahre
Erfahrung

Kontakt

Bürozeiten:
Mo.- Fr. von 08.30 – 12.00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt:
PHV e.V.
Jahnstraße 16
49356 Diepholz


Telefon:

05441-99556-0

Home
Melden Sie sich
Close Search Window
Cookie Consent mit Real Cookie Banner