Das Betreuungsrecht stellt eine besondere Form der staatlichen Rechtsfürsorge dar. Es regelt die rechtliche Hilfe und Vertretung für Volljährige, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht (mehr) selbst in die Hand nehmen können und deshalb auf die Hilfe einer Betreuerin oder eines Betreuers angewiesen sind.
Dabei ist diese Form der staatlichen Rechtsfürsorge nur für Menschen vorgesehen, die nicht bereits mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall einer späteren oder plötzlich eingetretenen Hilfebedürftigkeit vorgesorgt haben. Als Betreuerin oder Betreuer kann auch ein Familienangehöriger in Betracht kommen.